Bäderthematik in Idar-Oberstein
1. Oktober 2023Wir feiern 40 Jahre LUB…
14. Februar 2024Am 01. März 2023 ist in Idar-Oberstein die „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen“ rückwirkend in Kraft getreten. Sie wurde am 22. März 2023 in einem ersten Schritt für drei Ermittlungsgebiete, nämlich die Stadtteile Göttschied, Regulshausen und Tiefenstein beschlossen und in der jüngsten Sitzung des Stadtrates um fünfzehn weitere Abrechnungseinheiten – ohne den Stadtteil Oberstein – ergänzt. Für früher begonnene oder bereits durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen im Stadtgebiet gilt weiterhin die „Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen vom 19.02.1996.“
Der Stadtverband der Liste unabhängiger Bürger*innen (LUB) fordert grundsätzlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz sowohl in Form der einmaligen als auch der wiederkehrenden Beiträge und begründet dies mit folgenden Argumenten:
- Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland in dem Straßenausbaubeiträge (einmalige bis Dezember 2023 in Ausnahmefällen und wiederkehrende ab Januar 2024 verpflichtend) erhoben werden. In allen übrigen Bundesländern sind die Straßenausbaubeiträge entweder mehrheitlich abgeschafft oder können freiwillig von den Kommunen erhoben werden. Im Saarland werden Ausbaubeiträge in der Mehrzahl der Gemeinden nur auf den Gehwegeausbau erhoben.
- Straßenausbaubeiträge sind im Kern nichts anderes als eine „Straßensteuer“ für die es keinerlei Rechtfertigung gibt. Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sind die wesentliche Grundlage der kommunalen Infrastruktur und sollten deshalb auch gänzlich mit Einnahmen aus Steuern finanziert werden. Eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes an der Erhaltung dieser Infrastruktur ist mehr als geboten.
- Insbesondere in Form der einmaligen Straßenausbaubeiträge sind diese sozial ungerecht und können bei Beziehern geringfügiger Einkommen sogar zur Gefährdung der Existenz und somit zum sozialen Abstieg führen. Während Gewerbetreibende und Vermieter diese Kosten steuerlich absetzen können, fehlt privaten Grundstückseigentümern diese Möglichkeit. Anlieger von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen werden bei dem System der Einmalbeiträge gegenüber Anliegern von Gemeindestraßen bevorteilt, weil sie nur für die Kosten des Gehwegeausbaus und der Straßenbeleuchtung herangezogen werden, während die Letztgenannten auch anteilig für den Ausbau der Straße bezahlen müssen.
- Bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge nach dem System der wiederkehrenden Beiträge werden diese Nachteile zwar durch Umlegung der Kosten auf alle Beitragspflichtigen innerhalb eines Ermittlungsgebietes beseitigt, aber an der grundsätzlichen Ungerechtigkeit des Systems ändert sich dadurch gar nichts. Ein Nebeneffekt dieser vom Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 durchgeführten Reform ist jedoch, dass die Bürger insgesamt mehr für den Straßenausbau zahlen müssen, da der Gemeindeanteil bei wiederkehrenden Beiträgen regelmäßig niedriger ist als bei einmaligen Beiträgen, d.h. eine größere Summe wird lediglich langfristig über einen größeren Zeitraum verteilt.
- Die Einnahmen der Kommunen aus den Straßenausbaubeiträgen stehen insbesondere bei dem System der wiederkehrenden Beiträge in keinem akzeptablen Verhältnis zu den internen (Personal- und Sachkosten) und externen Verwaltungskosten (Kosten für Ingenieurbüros und Anwälte), die mit ihm und durch die Einführung dieses Systems der Beitragserhebung verbunden sind. Für die Hansestadt Hamburg war dies der entscheidende Grund, diese Ausbaubeiträge im Jahr 2016 ersatzlos abzuschaffen.
- Das System der Ausbaubeiträge ist sowohl in Form der einmaligen als auch der wiederkehrenden Beiträge extrem kompliziert und für den Laien kaum durchschaubar. Insofern führt es unweigerlich zu einer Vielzahl von Einsprüchen bei den Kommunen und in der Folge auch zu Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Auch dadurch werden unnötig Kapazitäten bei den Kommunen und der Gerichtsbarkeit gebunden, die einer wesentlich sinnvolleren Tätigkeit zugeführt werden könnten.
- In Zeiten der Energiewende werden private und gewerbliche Immobilienbesitzer immer stärker zur Durchführung von energetischen Maßnahmen an ihren Liegenschaften per Gesetz gezwungen, die bis zur vollständigen Erneuerung der Heizungsanlage reichen und - wenn überhaupt - nur mit erheblichem finanziellem Aufwand zu bewältigen sind. Insbesondere private Eigentümer von Immobilien kommen dabei an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die gesamtgesellschaftlich notwendigen Ziele des Klimaschutzes stehen somit vollkommen im Gegensatz zur Erhebung von Straßenausbeiträgen in welcher Form auch immer. Auch von daher ist deren vollständige Abschaffung das Gebot der Stunde.